Foto- und Bildrecht
aus der Praxis – für die Praxis: Recht am eigenen Bild – Urheberrecht – Vertragsfragen
Wann: Freitag, 30. November 2007, 9:30 – 17 Uhr
Wo: München, Best Western Hotel
Wer mit Fotos umgeht, muss die rechtlichen Probleme kennen und Risiken richtig bewerten. Schon die Herstellung eines Fotos kann strafbar sein (§ 201a StGB). Entschädigungen nach unzulässigen Veröffentlichungen erreichen auch für Unternehmen existenzbedrohende Höhen: Das LG München I hat einem Prominenten z.B. EUR 1,2 Millionen für eine ungenehmigte Werbeanzeige zugesprochen. Immer mehr „Fotofälle“ landen vor Gericht, Tendenz steigend. Das Seminar behandelt die wichtigsten Fallstricke bei der Herstellung und Auswertung von Fotos und Filmen. Unter anderem werden ausführlich und praxisnah behandelt:
1. Rechtliche Grenzen bei der Veröffentlichung von Personenfotos - Das Recht am eigenen Bild
- Die Einwilligung
- Bildnisse aus dem Bereich der Zeitgeschichte
- insbesondere: die Privatsphäre von Prominenten, Videoüberwachung
- Kommerzielle Nutzungen in Werbung und Merchandising
- Fotomontagen
2. Rechtsprobleme bei der Herstellung von Fotos - Zugangs- und Zutrittsrechte vs. Hausrecht
- Brennpunkt: vorbeugende Unterlassungsverfügungen
- Gesetzliche Fotografierverbote, insbesondere im Gericht
- Urheber- und sonstige Schutzrechte Dritter
3. Rechtsfolgen von rechtswidrigen Bildnisnutzungen - Unterlassung, Hausverbote
- Gegendarstellung/Richtigstellung
- Schadensersatz: Geldentschädigung und fiktive Lizenzgebühr
- Auskunfts-, Vernichtungs- und Herausgabeansprüche
- Strafrechtliche Konsequenzen (§ 33 KUG, § 201 a StGB, § 106 UrhG)
- Notwehrrecht ?
4. Rechtsprobleme bei der Herstellung und Verbreitung von Fotoaufnahmen fremden Eigentums
- Aufnahmen von Wohnhäusern
- Urheberschutz, insbesondere die „Panoramafreiheit“ (§ 59 UrhG)
- Eigentum und Hausrecht
- Marken- und wettbewerbsrechtliche Aspekte
5. Urheberrechtliche Aspekte
- Der Schutz von Lichtbildern und Lichtbildwerken
- Nutzungsrechte und deren angemessene Vergütung
- Schranken des Urheberrechts, insbesondere das Zitatrecht
- Rechtsfolgen von Urheberrechtsverletzungen
6. Vertrags- und Lizenzrecht - Zusammenarbeit mit Models und Statisten
- Auftragsproduktionen
- Lizenz- und Agenturvereinbarungen
- Allgemeine Geschäftsbedingungen im Fotobereich
- Eigentum und Archivierung
- typische Probleme bei Fotoverträgen
REFERENT: RA Dr. Endress WANCKEL Rechtsanwalt in Hamburg. Frömming & Partner, Rechtsanwälte, Hamburg.
Dr. Wanckel ist Autor des Fachbuches „Foto- und Bildrecht“ (2. Aufl. 2006, Verlag C.H. Beck), als Anwalt überwiegend im Medienrecht tätig und berät und vertritt Fotografen und Bildnutzer.
ZIELGRUPPE: – Fotografen; Geschäftsführer und Mitarbeiter von Fotoagenturen – Mitarbeiter von Zeitungen und Zeitschriften, Internetanbieter – Werbeagenturen – Rechtsabteilungen von Medienunternehmen – Bildagenturen, Bildarchive – Rechtsanwälte
SEMINARGEBÜHR: EUR 480,-- zuzügl. gesetzl. MWSt. Rabatt bei mehreren Teilnehmern aus einem/r Unternehmen/Organisation
ORT: Best Western Hotel Cristal in 80336 München, Schwanthaler Straße 36.

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