"Unfair commercial practices" - 01.10.2003
Am 18. Juni 2003 hat die Europäische Kommission einen RL-Vorschlag über "unlautere Geschäftspraktiken im binnenmarktinternen Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen und Verbrauchern" angenommen.
Rechtsgrundlage des RL-Vorschlags ist Art 95 EGV betreffend die Errichtung und das Funktionieren des Binnenmarktes. Das weitere Beschlussfassungsverfahren ist das klassische Mitentscheidungsverfahren des Art 251 EGV. Der Vorschlag bezieht sich auf unlautere Geschäftspraktiken, die vor oder nach Abschluss eines Rechtsgeschäfts angewandt werden (Art 3 Abs 1) und unterscheidet irreführende Handlungen (Art 6), irreführende Unterlassungen (Art 7) und aggressive Geschäftspraktiken (Art 8 und 9). Zu den einzelnen Kategorien mit ihren jeweils etwas unterschiedlichen Tatbestandsmerkmalen, Systematik und Prüfschema siehe den aktuellen Aufsatz von Röttinger in Medien & Recht 4/03.
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