 3. Österreichisch-Deutsches Regulierungssymposium -
JUCONOMY veranstaltet heuer zum dritten Mal das Österreichisch-Deutsche Regulierungssymposium
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 VoIP: Regulatorische Einordnung in Österreich - 26.01.2006
VoIP hat mittlerweile eine Marktreife erlangt hat, die es erlaubt, mit klassischen Telefondiensten auf Basis leitungsvermittelter Technologie zu konkurrieren und somit für eine weit reichende Veränderung der Telekommunikationslandschaft sorgen kann. Die regulatorische Einordnung in das Telekomrecht bereitet aber beträchtliche Probleme: es geht es um den Übergang vom vertikal integrierten Telefonnetzmodell zum fragmentierten Internetmodell.
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 Tik-Tak-Tarif mit Freiminuten: Kartellgericht stellt Marktmachtmissbrauch ab - 05.11.2004
Nach dem Beschluss des oesterreichischen OGH vom 11. Oktober 2004, 16 Ok 11/04, stellt die Bündelung des billigsten Festnetztarifs der Telekom Austria (TA) mit Freiminuten sowie sonstigen Vergünstigungen - im Hinblick auf die überragende Stellung der TA am Anschlussmarkt und die geringe Entbündelungsdichte sowie das Fehlen von Parallelnetzen - ein marktmissbräuchliches Verhalten dar. Die TA ist danach verpflichtet, einen reinen Grundgebührentarif für den Anschluss an ihr Telefonnetz ohne zusätzliche Gesprächsminuten anzubieten. (Beschluss des OGH vom 11. Oktober 2004, 16 Ok 11/04, abgedruckt in Medien und Recht 5/04)
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 Schutz- und Sorgfaltspflichten des Netzbetreibers bei Mehrwertdiensten - 05.12.03
Die Telekom Austria AG sieht in ihren AGB für Verträge mit Mehrwertdiensteanbietern die Verpflichtung zur Trennung nach 30 Minuten vor; die TA darf die Verbindung nach 30 Minuten auch selbst trennen, ist dazu aber nicht verpflichtet.
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 Resale-Angebot der Telekom Austria - 17.12.2003
Auf Betreiben der Regulierungsbehörde RTR hat die Telekom Austria AG am 10. Dezember 2003 ihren Mitbewerbern ein Großhandelsangebot betreffend den sogenannten "Wiederverkauf der Anschlussleistung" übermittelt. Österreich ist nach Dänemark, Großbritannien, Irland und Deutschland der 5. Staat in der Europäischen Union, in dem der Wiederverkauf der Anschlussleistung möglich wird.
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 Telefonsex-Verträge - 05.12.03
Der OGH hat Telefonsex-Mehrwertdienste als nicht sittenwidrig beurteilt, da nicht der Intimbereich der Anbieterin zur Ware degradiert werde, sondern diese "lediglich eine davon losgelöste stimmlich-darstellerische Leistung schuldet".
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