EU-Kommission prüft niederländische Rundfunk-Beihilfen - 12.04.2004
Die Kommision will die Finanzierung der niederländischen öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten prüfen. Das hat sie mit Beschluss vom 3.2. 2004 verkündet, nachdem sie zum vorläufigen Schluss gelangt war, den Anstalten seien vom niederländischen Staat mehr Mittel gewährt worden als für deren Finanzierung erforderlich sei. Vorläufigen Schätzungen zufolge habe der Staat seit 1992 um 110 Mio. Euro zu viel bezahlt.
Als Gegenleistungen für die Erfüllung des öffentlichen Auftrags erhält der niederländische Rundfunk neben jährlichen Zahlungen auch zusätzliche Leistungen in Form von Ad Hoc-Finanzierungen, Koproduktions-Beihilfen und kostenlose Dienstleistungen. Nur um die Beurteilung dieser zusätzlichen Leistungen gehe es laut Kommission in der anstehenden Untersuchung. Zusätzlich dazu will die Kommission auch prüfen, ob etwaige überschüssige Mittel eventuell zur Quersubventionierung kommerzieller Tätigkeiten verwenden wurden. Quelle: Presseaussendung der Kommission, IP/04/146 vom 3.2.2004 Eine Sammlung der Rechtsgrundlagen zum Rundfunk- und Medienrecht finden Sie auf der Website des Bundeskanzleramtes-Verfassungsdienst/Medienabteilung
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