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EU-Tabakwerbeverbot - Umsetzung in Österreich - 28.10.2004

Der Begutachtungsentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit und Frauen für eine Tabakgesetznovelle 2004 sieht die Umsetzung des vollständigen Tabakwerbeverbots der EU-Richtlinie 2003/33/EG, auch in Printmedien, bereits für den 1. Jänner 2005 vor. Der Verband Österreichischer Zeitungen (VÖZ) wehrt sich gegen die vorzeitige Umsetzung, die deutschen Zeitungen befürchten einen Importstopp ab 1. Jänner 2005.

Die EU-Richtlinie 2003/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Mai 2003 sieht eine innerstaatliche Umsetzung des vollständigen Werbeverbots hinsichtlich Tabakerzeugnissen spätestens zum 31. Juli 2005 vor. Nach Art. 3 der Richtlinie ist in der Presse und in anderen gedruckten Veröffentlichungen eine Werbung für Tabakerzeugnisse nur mehr in Publikationen, die für im Tabakhandel tätige Personen bestimmt sind, sowie in Medien, die in Drittländern gedruckt und herausgegeben werden, sofern diese Veröffentlichungen nicht hauptsächlich für den Gemeinschaftsmarkt bestimmt sind, zulässig. Diese Regelung gilt auch für Werbung im Internet.

Der Begutachtungsentwurf des österreichischen Bundesministeriums für Gesundheit und Frauen für eine Tabakgesetznovelle 2004 will nun das vollständige Tabakwerbeverbot der EU-Richtlinie bereits zum 1. Jänner 2005 in Kraft setzen und beruft sich dabei auf ein Übereinkommen der Weltgesundheitsorganisation (WHO), das ebenfalls ein solches totales Werbeverbot enthält (aber noch nicht ratifiziert ist). 

Der Entwurf enthält keine Aussage zu den Auswirkungen des Werbeverbots auf ausländische Printmedien, die in Österreich mit Tabakwerbung verbreitet werden. Nach der EU-Richtlinie sind Medien aus Drittstaaten, also etwa der USA, vom Werbeverbot ausgenommen, sodass etwa Newsweek und das TIME Magazine im EU-Raum weiterhin mit Inseraten für Marlboro und Co weiterverbreitet werden könnten.

In Deutschland ist eine Umsetzung des Tabakwerbeverbots noch nicht im Gespräch - die Bundesregierung hat ja die Richtlinie vor dem Europäischen Gerichtshof angefochten. Vertreter deutscher Zeitungen und Zeitschriften befürchten nun, dass bei einem totalen Tabakwerbeverbot  in Österreich ab 1. Jänner 2005 deutsche Printmedien mit Tabakwerbung in Österreich nicht mehr verkauft werden dürften; zumindest schweigt der Entwurf zu dieser Frage. Branchenkenner meinen allerdings, dass ein solches Importverbot mit dem Binnenmarktprinzip (insbes. Art. 8 der EU-Tabakwerberichtlinie) in Widerspruch stünde. Die österreichischen Zeitungsvertreter argumentieren wiederum mit der Diskriminierung österreichischer Zeitungen und Zeitschriften gegenüber deutschen Titeln in der Übergangsphase, sollte das Verbot in Österreich vorzeitig umgesetzt werden.

Das österreichische Tabakgesetz sieht in § 11 eine Beschränkung der Tabakwerbung schon jetzt dahingehend vor, dass es nur max. eine Seite Tabakwerbung pro Ausgabe eines Printmediums erlaubt.

Problematisch an dem Entwurf ist aus Sicht des Verbandes Österreichischer Zeitungen (VÖZ) auch der sehr weite Begriff der Werbung („jede Form der Kommunikation, Empfehlung oder Handlung mit dem Ziel oder der direkten oder indirekten Wirkung, ein Tabakerzeugnis oder den Verkauf oder den Gebrauch eines Tabakerzeugnisses mittelbar oder unmittelbar zu fördern“). Damit laufe ein Redakteur, der Ereignisse wiedergibt, bei denen Personen Zigaretten rauchend gezeigt werden, in Gefahr, dass eine solche Schilderung oder Abbildung als indirekt den Gebrauch von Tabak fördernd eingestuft wird und zu einer verwaltungsstrafrechtlichen Verurteilung führt. Der VÖZ fordert deshalb eine Klarstellung, dass eine solche Berichterstattung in Wort und Bild keinesfalls unter Strafe gestellt wird und die Verwaltungsstrafdrohung deshalb nur bei einer vorsätzlich auf die Werbewirkung abzielenden Darstellung zum Tragen kommt.


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