Suche:
 Aktuelle Meldungen > E-Commerce > OGH zu Auskunft
E-Commerce

OGH: Internet-Provider sind zur Auskunft über Userdaten von Tauschbörsen verpflichtet - 28.07.2005

Der Oberste Gerichtshof hat am 26. Juli 2005 - überraschend schnell - eine Entscheidung in dem Grundsatzstreit um die Herausgabe der Userdaten an die Gerichte im Zuge der strafrechtlichen Verfolgung von Filesharing-Börsen getroffen. Danach haben Internet-Provider (etwa bei Strafanträgen gegen User wegen Urheberrechtsverletzungen) über Auftrag des Gerichts Auskunft über Namen und Adressen der User zu erteilen.

Die Auskunftspflicht gilt sowohl bei statischen (gleich bleibenden) als auch bei dynamischen (wechselnden) IP-Adressen. Die technische Vergabe der IP-Adresse ist irrelevant.

Bei der Auskunft über Namen und Adresse handelt es sich um eine so genannte Stammdatenauskunft - und nicht um eine Telekommunikationsüberwachung, die nur unter ganz engen Voraussetzungen möglich wäre. Der Auskunftsleistung des Providers stehen somit datenschutzrechtliche und telekommunikationsrechtliche Bestimmungen nicht entgegen. Insbesondere sei das Telekommunikationsgeheimnis nicht betroffen.

Mit seiner Entscheidung folgte der OGH auch dem Antrag der Generalprokuratur, die diese Rechtsfrage zur Grundsatzentscheidung an das Höchstgericht herangetragen hatte. Die Entscheidung des OGH wurde mündlich verkündet, mit der schriftlichen Ausfertigung ist in Kürze zu rechnen. (information der ifpi Austria und von RA Dr. Felix Daum).

Die Entscheidung ist in Medien und Recht 5/05 abgedruckt. Zur vorangegangenen Diskussion siehe den Artikel vom 13.04.2005 

 


Das Magazin

Medien & Recht


    Aktuelles Heft:
    Ausgabe 1/08
     mehr Info & Bestellung

Services
      English
      Online Werbung
      Links & Downloads
      Fernsehbetreiber
      Radiobetreiber
      Verwertungs- 
         gesellschaften


                                            diese Seite drucken                          nach oben 
Info lt.ECG | AGB | Phone: +43-1-5052766, Fax: DW-15 webdesign by tunnel23