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Copyright & Urheberrecht

Belgien: Google-Cache-Funktion als Eingriff in das Urheberrecht - 07.03.2007

Ein Brüsseler Gericht hat mit Urteil vom 13.02.2007 eine einstweilige Verfügung gegen Google Belgien, mit der die Wiedergabe von Zeitungsmeldungen belgischer Presseverleger auf "Google.Actualites" und im Google-Cache verboten wurde, bestätigt. Es dürfen also keine Webinhalte dieser Verlage mehr auf Google aufscheinen. Durch die Abspeicherung und Zugänglichmachung der im Cache abgelegten Seiten verletzt danach Google das Urheberrecht.



Das Brüsseler Gericht (Tribunal de premiere instance de Bruxelles) sieht eine Verletzung der Urheberrechte der Verleger vor allem in zwei Punkten:

- Google speichert im Zuge der laufenden Indexierung automatisch Kopien der besuchten Webseiten und legt diese in Google Cache ab. Google weist bei seinen Suchergebnissen stets auch den Link auf die historische, bei der Indexierung besuchte Webseite aus. Das Gericht sieht in dieser Vorgangsweise eine Verletzung der Urheberrechte der Verleger (Eingriff in das Vervielfältigungsrecht und verbotenes Zugänglichmachen dieser Cache-Seiten für die Öffentlichkeit).
 
- Auf Google News scheinen die Titel der referenzierten Newsmeldungen sowie meistens der erste Satz der Meldung auf. Das Gericht kommt zur Auffassung, dass auch einzelne Titel von Meldungen, die auf Google aufscheinen sowie der erste Meldungssatz eine eigentümliche Schöpfung iS des Urheberrechts darstellen können und deren Wiedergabe ohne Zustimmung der Verleger deren Rechte verletzen kann. Allerdings räumt das Gericht ein, dass die Mehrzahl der Meldungstitel die Voraussetzungen eines Werks nicht erfüllt, doch reicht für die Untersagung, wenn dies auf einzelne der Meldungstitel zutrifft.

Das Gericht sah dadurch, dass die Namen der Autoren der Artikel nicht aufscheinen, auch deren Persönlichkeitsrechte verletzt. Google hat die Anwendbarkeit mehrerer freier Werknutzungen (Zitatrecht, tagesaktuelle Berichterstattung) eingewendet, hatte damit aber keinen Erfolg. Google will gegen dieses Urteil Berufung erheben.

Das Urteil des Brüsseler Gerichts ist in MR-Int 4/06 in deutscher Übersetzung - mit einer Einleitung von Paul van den Bulck (ULYS.net) und einer Anmerkung von Prof. Andreas Wiebe - abgedruckt.


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