OGH: Schutz der Privatsphäre kann auch im öffentlichen Raum greifen - 15.03.2009
Der österr. Oberste Gerichtshof hat mit Urteil vom 21.1.2009 dem Schutz des höchstpersönlichen Lebensbereichs nach § 7 MedienG eine weite Auslegung gegeben, wonach auch familiäre Vorgänge, die sich im öffentlichen Raum abspielen, einer (Bild)Berichterstattung entzogen sein können.
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