Die Autoren:
Dr. Wolfgang Feiel, Leiter der Rechtsabteilung der RTR Rundfunk und Telekom Regulierungs GmbH, Wien
Dr. Hans Peter Lehofer, Mitglied des Verwaltungsgerichtshofs, vorher Leiter der Rundfunkbehörde KommAustria und davor Leiter der Rechtsabteilung der RTR
Zum Inhalt des Buches:
Aus dem Vorwort
„Kernstück der Neuerungen gegenüber dem TKG 1997 sind freilich die Bestimmungen zur Wettbewerbsregulierung, die das starre System gesetzlich vorgegebener Pflichten für Marktbeherrscher auf ebenso gesetzlich vorgegebenen Märkten abgelöst haben. Nunmehr obliegt den Regulierungsbehörden eine vor allem auch nach wirtschaftswissenschaftlichen Grundsätzen vorzunehmende Marktabgrenzung und -analyse und die Auferlegung geeigneter spezifischer Maßnahmen, um Wettbewerbsproblemen adäquat zu begegnen. Dabei sind nicht bloß die österreichischen Behörden gefordert, auch die Europäische Kommission hat ein wesentliches Wort mitzureden und wird diese Möglichkeit wohl nutzen, wie sie bereits mit ihrer ersten Entscheidung zu einer von der finnischen Regulierungsbehörde geplanten Maßnahme gezeigt hat (siehe Anm zu § 129).
Trotz mancher Detailkritik, wie wir sie bei den Anmerkungen zu einzelnen Bestimmungen auch zum Ausdruck bringen, ist festzuhalten, dass das TKG 2003 in seiner Gesamtheit durchaus als gelungen angesehen werden kann, vor allem wenn man sich die schwierige Aufgabe der Legisten und auch des Gesetzgebers an der Schnittstelle zwischen europa- und verfassungsrechtlichen Vorgaben einerseits und den Wünschen verschiedenster Interessengruppen andererseits vergegenwärtigt.
Der wirkliche Härtetest für jedes Gesetz ist freilich die Vollziehung in der Praxis – und vor allem für die praktische Anwendung ist auch dieser Kommentar gedacht. Wir haben versucht, uns auf die wesentlichen praxisrelevanten Fragen zu konzentrieren, und nicht eine lexikalische Aufarbeitung aller denkbaren Fragen zu leisten. Rechtsprechung und Literatur, soweit sie für das TKG 2003 (noch) von Bedeutung sind, haben wir bis zum 1. April 2004 berücksichtigt; auch auf die mit 12. Mai erlassene Kommunikationsparameter-, Entgelt- und Mehrwertediensteverordnung, die in umfassender Weise Fragen der Nummerierung regelt, sowie den durch die TKK am 25. Mai beschlossenen Bescheidentwurf betreffend die mobile Rufnummernübertragung konnten wir noch eingehen.